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Service

Steuern/Artenschutz

Bitte beachten Sie Zoll und Artenschutzbedingungen bei internationalen Kauf“

Zollgebühren und Steuern beim Uhrenkauf außerhalb der EU

Für den internationalen Kauf von Waren außerhalb der EU bestehen spezielle Zollvorschriften, die Steuern und Gebühren beinhalten können.

  • Die Einfuhrumsatzsteuer bestimmt das Land, in das die Uhr eingeführt wird. Sie wird auf Basis des Gesamtpreises der Uhr errechnet.
  • Es können zusätzliche Zollgebühren anfallen (z.B. Drittlands-Zollsatz).
  • Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zollbehörde.

Artenschutz

Klären Sie bitte vorab, ob Bestandteile der Uhr unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA / CITES) fallen, z.B. Uhrenarmbänder aus Krokodilleder.

  • Beachten Sie bitte, dass für die Einfuhr von artengeschützten Materialien eine Sondergenehmigung erforderlich ist.
  • Mangelhaft deklarierte Uhren werden bei der Einfuhr vom Zoll einbehalten.
  • Genaue Informationen erhalten Sie beim Händler oder Ihrer Zollbehörde.

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